Kleine Anfrage: „Versteckte“ Studiengebühren
Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz sind Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, ausgeschlossen. Dennoch gibt es zahlreiche Studienangebote, in welchen Gebühren verlangt werden.