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Erhalt des Rechtsfriedens von zentraler Bedeutung!

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Erhalt des Rechtsfriedens von zentraler Bedeutung!
Im Zusammenhang mit der heutigen Sitzung der Enquete-Kommission erklären die Kommissionsmitglieder der LINKEN, Peer Jürgens und Margitta Mächtig:
Die heute in der Enquete-Kommission diskutierte Stellungnahme von Dr. Thorsten Purps zum Eigentumstransformationsprozessin der Brandenburger Landwirtschaft setzt sich mit einem komplexen und widersprüchlichen Thema des deutschen Einigungsprozesses auseinander.

Die LINKE teilt die Meinung von Dr. Purps, dass es mit dem 2. Vermögensrechtänderungsgesetzder Regierung Kohl (14.07.1992) zu Ungerechtigkeiten gegenüber Neubauernerben gekommen ist. In 25 parlamentarischen Anfragen der PDS in den ostdeutschen Landesparlamenten und in einem Antrag der PDS-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die LINKE immer wieder Kritik an den Eigentumsentscheidungen der Kohl-Regierung geübt“, betont Peer Jürgens.

„Allerdings wurden diese umstrittenen Eigentumsregelungen in unzähligen Urteilen bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2005) höchstrichterlich bestätigt. Dabei hat sich gezeigt, dass es vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Geschichte von Krieg und friedlicher Revolution im 20. Jahrhundert in Bezug auf die Bodeneigentumsfrage in Ostdeutschland keine abschließende Gerechtigkeit für alle Betroffenen geben kann.Trotz nicht zu bestreitender Gerechtigkeitsdefizite sind für DIE LINKE Herstellung und Erhalt des Rechtsfriedens nach den vielen Jahren der juristischen Auseinandersetzung von zentraler Bedeutung.“

Mit Bezug auf das Land Brandenburg unterstreicht Margitta Mächtig: „Die Entscheidungen im Prozess der Eigentumstransformation nach 1990 haben sich hier nicht von den Entscheidungen der anderen ostdeutschen Bundesländer unterschieden. Aufgetretene Defizite wurden im Untersuchungsausschuss des Landtages zur Bodenreform unter Mitwirkung der LINKEN aufgearbeitet und Handlungsempfehlungen für die Landesregierung abgeleitet, nach denen heute verfahren wird. Das Finanzministerium unter Helmuth Markov bemüht sich seit 2009 verstärkt darum, anspruchsberechtigte Neubauernerben zu finden.“

Für Peer Jürgens bleibt festzuhalten: „Eine große Mehrheit der Eigentumstransformationen nach 1990 war auch in Brandenburg rechtlich nicht zu beanstanden, dies zeigen auch die vielen von Gerichten abgelehnten Klagen in den letzten 20 Jahren.“