Rede zum Hochschulentwicklungsplan 2025
Rede zum Hochschulentwicklungsplan 2025
„Universitas semper reformanda!“ Das heißt: Die Universität muss ständig reformiert werden. Man könnte auch sagen: Die Universität muss sich ständig verändern. Für diese permanenten Veränderungen haben die Hochschulen im Land Brandenburg große Freiheiten. Aber das Land muss und kann die Ziele setzen, die Leitplanken für eine solche Veränderung setzen, für eine solche Entwicklung. Genau das macht die Landesregierung mit dem Hochschulentwicklungsplan bis 2025.
Es sind Leitplanken für die Entwicklung, und im Rahmen der Leitplanken kann das Land natürlich zum Beispiel Erwartungen an die Hochschulen formulieren, weil die Hochschulen auch entsprechende Aufgaben im Land Brandenburg haben. Dazu zählen zum Beispiel die demokratische Entwicklung der Zivilgesellschaft, die Gestaltung des demografischen Wandels auch durch Zuzug von jungen Menschen in unser Bundesland; dazu zählen Hochschulen als Innovationsmotor, Hochschulen als Standortfaktoren -gerade im ländlichen Raum unseres Landes -, und dazu zählt natürlich auch die Hochschule als Arbeitgeber. Über 5 000 Menschen im Land Brandenburg sind an den Hochschulen beschäftigt. Insofern haben die Hochschulen eine ganz zentrale Aufgabe, eine ganz zentrale Bedeutung für unser Land. Deswegen ist es richtig und gut, dass wir als Land und als Landesregierung hier Vorgaben und Leitlinien für die Entwicklung geben.
Brandenburg hat ein großes Interesse an gut aufgestellten Hochschulen, an Hochschulen, die sich flexibel und innovativ weiterentwickeln können. Wissenschaft hat Priorität für diese Koalition, für diese Landesregierung, und an vielen Stellen der Hochschulentwicklungsplanung wird das untermauert. Die Ministerin sowie die Kollegin Melior haben bereits einige Handlungsfelder herausgegriffen. Ich möchte es nur noch einmal an zwei zentralen Handlungsfeldern verdeutlichen, die uns als Koalition besonders wichtig sind.
Das ist zum einen die Frage der Durchlässigkeit und Chancengleichheit und zum anderen die Frage der Planungssicherheit. Zum Ersten, zur Durchlässigkeit, hat es im Land Brandenburg schon etliche Modellprojekte gegeben. Es geht darum, den Zugang zur Hochschule zu verbreitern und die Hürden so gering wie möglich zu halten, um möglichst viele junge Menschen zum Studium zu bewegen, und es geht darum, die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen und den Hochschultypen zu senken, und genau dies tun wir. Im Hinblick auf die Hochschulgesetznovelle ist Solches geplant.
Auch was die Chancengleichheit betrifft, sind wir in Brandenburg bereits auf einem sehr, sehr guten Weg. Wir sind spitze bei der Familienfreundlichkeit der Hochschulen. Viele unserer Hochschulen sind bei bundesweiten Ausschreibungen bzw. Wettbewerben bereits für ihre Familienfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Auch in Bezug auf die Gleichstellung sind wir gut, aber wir sind dort noch nicht zufriedenstellend. Wir wollen die Lücke, die zwischen dem Frauen-und dem Männeranteil gerade in den höheren Karrierestufen klafft, noch weiter reduzieren.
Zum Zweiten, zur Planungssicherheit hat Kollegin Melior schon den Kern der Rahmenvereinbarung genannt. Bis 2018 garantieren wir den Hochschulen 280 Millionen Euro, und diese sind nicht betoniert, Herr Prof. Schierack, wie Sie sagten, sondern es ist ganz klar darin formuliert, dass jegliche Tarifsteigerung zusätzlich draufgepackt wird. Das heißt, diese müssen Sie nicht, wie teilweise in anderen Bundesländern, aus dem eigenen Haushalt finanzieren.
Zum Dritten erinnere ich Sie an den Entschließungsantrag, den der Landtag Rahmenvertrag beschlossen hat. Wir haben die feste Absicht, im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten diese Summe von 280 Millionen Euro noch aufzustocken. Insofern gibt es über die nächsten vier Jahre eine Planungssicherheit für die Hochschulen. Das ist im Übrigen anders als in Sachsen-Anhalt, wo jetzt 50 Millionen Euro Reduzierung zur Diskussion stehen, anders als in Thüringen, wo bis 2015 10 % des Hochschulhaushaltes gekürzt werden sollen und anders als in Hessen, wo im letzten und im vorletzten Jahr bei den Hochschulen 30 Millionen Euro gekürzt worden sind. Die Landesregierung Brandenburg finanziert ihre Hochschulen planmäßig und mit Sicherheit für die nächsten Jahre aus.
Der Hochschulentwicklungsplan zeigt trotz dieser Planungssicherheit auch Handlungsbedarf. Bei den Finanzen steht im Hochschulentwicklungsplan – das finde ich auch ehrlich -, dass wir zur Angleichung der Betreuungsrelation 23 Millionen Euro brauchen. Das ist eine klare Ansage, und es ist unser festes Ziel, dies Stück für Stück nach unseren finanziellen Möglichkeiten anzugleichen. Dabei geht es um die Anpassung der Betreuungsrelation, und wenn man sich die Zahlen anschaut, die Überlasten von teilweise 180 %, die wir an einigen Hochschulen haben, so ist das in der Tat zu viel, und dabei haben wir noch einiges zu tun.
Der zweite Handlungsbedarf bezieht sich auf den wissenschaftlichen Nachwuchs. Hierzu gibt es an vielen Hochschulen die unterschiedlichsten Projekte und Varianten. Dennoch brauchen wir hier mehr Struktur, eine landesweite Struktur für den Nachwuchs, und wir müssen auch bei der Weiterbildung insgesamt systematischer werden.
Aus meiner Sicht gibt es zwei Schwächen im Hochschulentwicklungsplan. Zum einen fehlt ein Bereich zu guter Arbeit. Wir brauchen gerade für die Wissenschaft auch einen Bereich „Gute Arbeit‘. Der Bereich prekärer Beschäftigung hat hier deutlich zugenommen. Außerdem fehlen einige in die Zukunft gerichtete Aussagen, zum Beispiel zu der Frage Fachhochschule – Universität – wie kommt das zusammen? Auch zu der Frage des Promotionsrechts für Fachhochschulen, wofür ich zum Teil bin, hätte ich mir noch einige klarere Aussagen für die Zukunft gewünscht.
Jetzt komme ich zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin. Trotzdem ist der Plan eine gute Grundlage für die Entwicklung, und wir werden auch im Fachausschuss weiter daran arbeiten.