Kleine Anfrage: Zwangsexmatrikulation
Kleine Anfrage: Zwangsexmatrikulation
Das Hochschulgesetz regelt, dass ein/e Studierende/r, der/die eine nach der Prüfungsordnung erforderlichen studienbegleitenden Prüfungsleistung, eine Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder die Prüfung nicht innerhalb einer in der Prüfungsordnung zu bestimmenden Frist erfolgreich abgelegt hat, ex-matrikuliert wird.
