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Kleine Anfrage: Zwangsexmatrikulation

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Kleine Anfrage: Zwangsexmatrikulation

Das Hochschulgesetz regelt, dass ein/e Studierende/r, der/die eine nach der Prüfungsordnung erforderlichen studienbegleitenden Prüfungsleistung, eine Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder die Prüfung nicht innerhalb einer in der Prüfungsordnung zu bestimmenden Frist erfolgreich abgelegt hat, ex-matrikuliert wird.

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