Rede zur 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Rede zur 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Auch ich freue mich, aber zunächst nicht über die große Harmonie, die wir offensichtlich zu diesem Thema haben, sondern darüber, dass wir in der ersten Sitzung des Landtages hier in diesem neuen Saal nicht nur über Gesundheitsversorgung und Musik und Kunst reden, sondern auch über Wissenschaft. Ich glaube, das ist ein gutes Signal für diesen Landtag.
Wir haben im alten Gebäude des Öfteren über Hochschulentwicklung diskutiert, mit sehr unterschiedlicher Qualität der Redebeiträge – ich befürchte, dass sich das auch in diesem Saal fortsetzen wird. Aber wir haben im alten Gebäude auch über die zentralen Themen der Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft gesprochen, und das sind einige, die sich in der letzten Zeit abzeichnen. Ich will nur ein paar ansprechen: Das ist zunächst die Annäherung der Fachhochschulen und der Universitäten, und da, Herr Kollege Lipsdorf, liegen Sie eben falsch, weil auch die Fachhochschulen forschen, und auch die Universitäten sich stärker der Praxis nähern müssen. Insofern gibt es seit Jahren eine Annäherung dieser beiden Hochschultypen, das ist ein ganz großes Thema. Es geht um die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, es geht um mehr Demokratie an Hochschulen, es geht um die Verhinderung von prekärer Beschäftigung in der Wissenschaft. Es geht darum, den Zugang zur Hochschule zu erleichtern und zu verbreitern, und es geht darum, Qualität in der Lehre zu sichern und zu verbessern. Das sind zentrale Themen der wissenschaftlichen Diskussion – nicht nur im Land Brandenburg, auch deutschlandweit. Auf diese zentralen Themen gibt der vorliegende Gesetzentwurf Antworten. Deswegen, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf ein Hochschulzukunftsgesetz, auch wenn wir das nicht – wie in Nordrhein-Westfalen – auf den Gesetzentwurf schreiben müssen. Bei uns steckt die Zukunft im Text des Gesetzes.
Ich sage aber für meine Fraktion auch ganz deutlich, dass die Antworten, die der Entwurf auf die von mir benannten Themen gibt, aus Sicht der Linken nicht an allen Stellen ausreichend sollen, sondern wir noch einmal genauer hinschauen müssen, noch bessere Antworten brauchen, als bis jetzt darin sind. Dafür werden wir sicherlich die Diskussionen im Ausschuss und die Anhörung nutzen. Ich hoffe, dass wir dann in der einen oder anderen Richtung doch noch einmal ein Stück weit bessere – weil linkere – Antworten auf die Fragen geben können.
Ich will einige Schwerpunkte benennen; die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben schon einige benannt. Was mir gerade bei der Annäherung von Fachhochschulen und Universitäten sehr wichtig ist: Wir streichen den benachteiligenden Zusatz „FH“ in den Namen; das ist nur eine Kleinigkeit, aber immerhin. Wir verbessern die Möglichkeiten für kooperierende Studiengänge zwischen Fachhochschulen und Universitäten, und wir verbessern die Zusammenarbeit bei Promotionen von Fachhochschulen und Universitäten. Das sind drei ganz entscheidende Merkmale, um die Fachhochschulen und die Universitäten näher zusammenrücken zu lassen.
Wir haben Regelungen zur guten Arbeit in der Wissenschaft aufgenommen, zum Beispiel die Verpflichtung der Hochschulen, angemessenen Beschäftigungsverhältnissen Rechnung zu tragen. Ich glaube, zu dem Thema werden sich die Hochschulen einiges ausdenken müssen. Wir haben sehr explizite Regelungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen aufgenommen, also zum Nachteilsausgleich für solche Studierende und Mitarbeiter. Und wir haben für die Studierenden eine ganze Reihe von Verbesserungen eingeführt, nicht nur die politischen, mit dem Mandat verbundenen, und die Anhörung im Ausschuss, sondern auch – was so Kleinigkeiten sind -, dass die Exmatrikulation nicht sofort, wenn man das Zeugnis hat, erfolgt, sondern erst zum Ende des Semesters, in dem man das Zeugnis bekommen hat – das schafft noch einmal einen Überbrückungszeitraum. Oder die Frage der Organisation von Studium und Lehre oder die Verpflichtung, dass sich Lehrende didaktisch weiterbilden müssen; das wird gut zur Qualität der Lehre beitragen.
Ich sage ganz explizit, dass sich in dem Gesetzentwurf auch Punkte wiederfinden, die die Linke in die Diskussion eingebracht hat. Das ist zum Beispiel die Ethikkommission – der Kollege Lipsdorf ist nicht einmal mehr da -, weil wir richtig finden, dass an einer Hochschule darüber diskutiert wird: Was darf geforscht und was darf gelehrt werden? Das ist die Frage der Anerkennungsprüfung von Leistungen und das ist die Frage der Zwangsexmatrikulation, die jetzt deutlich zurückgenommen ist als in dem bisherigen Gesetz. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen guten Schritt in die richtige Richtung gehen. Ich würde mir an der einen oder anderen Stelle noch eine Verbesserung wünschen. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.