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Kleine Anfrage: Ausgleichsfonds für Kommunen

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Kleine Anfrage: Ausgleichsfonds für Kommunen

Nach §16 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz stehen den Kommunen bei besonderen Bedarfen Zuweisungen von derzeit 45 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

 

Antwort der Landesregierung