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Ein neues Hochschulgesetz für Brandenburg – aber auch ein linkes?

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Morgen debattiert der Landtag in 2. Lesung das neue Hochschulgesetz. Es ist die erste Änderung dieses Gesetzes unter der Rot-Roten Regierung in Brandenburg und entsprechend hoch waren auch die Erwartungen. Bereits lange vor dem konkreten Entwurf hat die Linksfraktion ihre Forderungen mit dem Koalitionspartner und dem Wissenschaftsministerium kommuniziert, begleitend hat der Landesparteitag der LINKEN seine Erwartungen an ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Der nun vorliegende Entwurf ist leider nicht zufriedenstellend. Zentrale linke Forderungen wie die Viertelparität, der freie Zugang zum Master, die verpflichtende Einführung von Teilzeitstudiengängen finden sich leider nicht im Entwurf. Die politischen Mehrheiten waren dazu innerhalb der Koalition leider nicht gegeben.

Viele kleinere Verbesserungen sind aber in dem neuen Gesetz enthalten. DIE LINKE hat sich nicht mit den ersten Verständigungsrunden zufrieden gegeben, wir haben immer weiter Druck gemacht. Letztlich liegt der jetzige Gesetzestext mit zahlreichen linken Veränderungen vor. Diese Veränderungen sind hier dokumentiert, jede und jeder kann sich selbst ein Bild machen. Ein linker Wissenschaftsminister mit einer alleinigen linken Mehrheit würde ein anderes Gesetz schreiben – dieses Gesetz ist das maximal machbare unter der derzeitigen politischen Konstellation.

linke Forderungen, die bereits im Gesetzentwurf verankert werden konnten:
– Hochschulen müssen künftig den Bedürfnissen ihrer Beschäftigten Rechnung tragen
– Ausweitung Hochschulzugang für Menschen mit Fachhochschulreife
– Verbesserungen für Studierende mit Behinderungen
– Aufwertung der Studierendenschaften
– Exmatrikulation nicht sofort nach bestandener Prüfung, sondern zum Ende des Semesters
– deutliche Entschärfung der Zwangs-Exmatrikulation (nach 4 Semestern Überziehung erstmal Beratung)
– Verpflichtung für die Hochschulen, das Studium so zu organsisieren, dass es in Regelstudienzeit möglich ist
– Aufnahme von Anerkennungsprüfungen
– verpflichtende Weiterbildung von Lehrenden
– Beteiligung der Studierenden an der Erarbeitung der Evaluationsverfahren (Qualität Lehre)
– verpflichtende Ausgabe eines Diploma Supplement
– Beschränkungen bei Lehraufträgen
– Verbesserung der Gleichstellung sowie der rolle der Gleichstellungsbeauftragten
– Einrichtung einer Ethikkomission (als Kompromiss für eine Zivilklausel)
– Verschärfungen der Anerkennung von privaten Hochschulen
– verbesserte Durchlässigkeit zwischen FH und Uni
– bessere Betreuung von Promotions-Studierenden

linke Forderungen, die im laufe des Gesetzgebungs-Prozesses durchgesetzt werden konnten:
– Transparenz hinsichtlich der Verwendung, Höhe und Herkunft von Drittmitteln
– Ausweitung der Beurlaubungs-Möglichkeiten im Semester
– nochmal leichte Aufwertung der Studierendenschaften
– erster Schritt in Richtung verpflichtendes Teilzeitstudium
– Mindestvertragslaufzeit für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
– Verpflichtung der Hochschulen, Drittmittel-Beschäftigte für die Dauer der Drittmittel zu beschäftigen
– Verpflichtung der Hochschulen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen mind. 1/3 der Arbeitszeit zur wissenschaftlichen Arbeit zu geben
– nochmal leichte Verbesserung für Gleichstellungsbeauftragte
– verpflichtende Anhörung des Landtages vor Änderung der hochschul-internen Struktur (per verordnung) und zwingender Beschluss des Senates dazu
– Erweiterung der Aufgaben der Ethikkommission

linke Forderungen, die wir gestellt, aber bisher nicht durchsetzen konnten:
– Streichung der Rückmeldegebühr
– verpflichtende Einführung von Teilzeitstudiengängen
– Verbesserungen bei Lehraufträgen
– Viertelparität in den Grundordnungen der Hochschulen zulassen/ verpflichtende Viertelparität in Gremien
– Zivilklausel (Kompromiss siehe oben)
– freier Zugang zum Master
– Streichung Zwangs-Exmatrikulation (Kompromiss siehe oben)
– Streichung Lehrprofessur

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