Rede zur 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Lieber Herr Prof.Schierack!
Gestern Nachmittag fand hier in Potsdam die Eröffnung eines neuen Gebäudes auf dem Campus der Fachhochschule Potsdam statt. Dabei waren neben der Ministerin auch die Präsidentin der Fachhochschule Brandenburg, der Präsident der Technischen Fachhochschule Wildau und der Präsident der Fachhochschule Potsdam anwesend. Ich möchte stark bezweifeln, dass diese drei Präsidenten sich in diesem Land Brandenburg unfrei fühlen.
Zum Gesetz, meine Damen und Herren: Wenn wir diesem Gesetz heute zustimmen, wofür ich ausdrücklich werbe, dann erreichen wir damit vor allem zwei wichtige Dinge. Der erste wichtige Punkt ist: Wir beenden in vielen Bereichen rechtliche Regelungen, die von einem CDU-geführten Wissenschaftsministerium unter Frau Wanka eingeführt worden sind. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal. Zum Zweiten greifen wir mit
diesem Gesetz viele wichtige Dinge aus der aktuellen wissenschaftspolitischen Debatte auf.
Bereits im Gesetz selbst stehen sehr viele positive Punkte. Ich kann mich hier auf einige wenige beschränken: Wir verbessern die Situation für Menschen mit Behinderungen an unseren Hochschulen; wir erweitern den Hochschulzugang für Menschen mit Fachhochschulreife; wir erhöhen die Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten; wir sorgen für eine bessere Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses; wir richten eine Ethikkommission ein, die künftig kritische Forschungsprojekte begutachten wird, und wir machen viele kleine Dinge für Studierende. Wir legen fest, dass zukünftig eine Exmatrikulation erst am Ende eines Semesters erfolgt und nicht dann, wenn das Zeugnis ausgehändigt wird. Das kann viele Wochen und Monate einsparen und für die Studierenden sehr positiv sein. Wir schreiben fest, dass es ein Diploma Supplement geben muss, was bisher nicht festgeschrieben ist, und wir regeln, dass die Hochschulen das Studium so organisieren müssen, dass es möglich ist, es in Regelstudienzeit zu absolvieren. Dazu gehören Dinge wie das Einbeziehen von Fahrtwegen bei Studiengängen mit verschiedenen Standorten etc.
Wir haben dann im Rahmen der Debatte hier im Landtag in diesem Gesetzentwurf noch einige weitere Dinge positiv verändert. Das betrifft zum Beispiel die Transparenz von Drittmitteln und die prekäre Beschäftigung, wozu wir viele Regelungen getroffen haben. Zum einen weisen wir die Hochschulen darauf hin, dass sie den Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung tragen müssen. Wir sagen, dass Beschäftigte, die aus Drittmitteln finanziert werden, so lange beschäftigt werden müssen, wie die Drittmittelprojekte laufen. Wir sagen, dass es eine Mindestvertragslaufzeit für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben muss, und wir erlegen enge Grenzen für die Nutzung von Lehraufträgen auf – die Kollegin Melior ist schon darauf eingegangen. Ich glaube, das sind wichtige und richtige Maßnahmen für die Bekämpfung von prekärer Beschäftigung an Hochschulen. Außerdem – das sage ich hier auch noch einmal – gehen wir einen ersten Schritt, damit ein Teilzeitstudium an unseren Hochschulen eher als bisher möglich ist, sodass die Hochschulen jetzt auch gefragt sind, Teilzeitstudiengänge einzurichten, wo der Bedarf besteht.
Ich sage ganz ehrlich, wir als Linke haben uns mehr gewünscht, was neue und bessere rechtliche Regelungen in diesem Gesetz angeht. Das betrifft die Frage von mehr Mitbestimmung in Hochschulgremien, zum Beispiel mit der Viertelparität. Das betrifft die Zivilklausel, also die Festlegung, dass die Hochschulen nur noch in bestimmten Bereichen forschen und lehren sollen, dass sie der Nachhaltigkeit und der friedfertigen Verwendung von Wissenschaft und Forschung verpflichtet sind, und ja, das betrifft auch die Rückmeldegebühr.
Im Gegensatz zur Kollegin Melior finde ich durchaus, dass die Rückmeldegebühr eine versteckte Studiengebühr ist, weil die Hochschulen jetzt durch die Gebühr den gleichen Betrag einnehmen, um den damals die Zuweisung vom Land an die Hochschulen reduziert wurde. Damit finanzieren die Studierenden seit vielen Jahren indirekt die Hochschulen mit, und das ist eine verdeckte Studiengebühr. Wir glauben, dass das falsch ist, wir hätten es gut gefunden, wenn wir diese Rückmeldegebühr abgeschafft hätten, zumal sie zurzeit rechtlich beklagt wird. Ich glaube, dass die Klage – auch gegen die Rückmeldegebühr in Brandenburg – vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommt. Insofern wäre das ein Signal gewesen. Wir haben uns trotz harter Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition – was man in der Öffentlichkeit nicht immer mitbekommt – leider nicht durchsetzen können. Wir bleiben an dem Thema, wie an vielen anderen Punkten auch. Das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für ein besseres Hochschulgesetz in Brandenburg, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Danke schön