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Kleine Anfrage: Abschaffung der Abgeltungssteuer

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Kleine Anfrage: Abschaffung der Abgeltungssteuer

Anfang Mai erklärten die Schweiz und Singapur, bislang zwei der hartnäckigsten Steueroasen, einem weitreichenden Abkommen der Industrieländerorganisation OECD beizutreten. Darin verpflichten sich 47 Länder, künftig Informationen über die Sparguthaben von Ausländern an die Steuerbehörden in deren Heimatländern zu liefern. So soll gewährleistet werden, dass Zinseinkünfte dort versteuert werden, wo der Steuerpflichtige lebt. Das neue Abkommen, das die Teilnehmerstaaten im Oktober in Berlin unterzeichnen wollen, stellt die in Deutschland 2009 eingeführte Abgeltungssteuer infrage. Mit der Steuerpauschale von 25 Prozent auf Zinsen sollte die Steuerflucht eingedämmt werden. Allerdings stellt die Abgeltungsteuer einen Bruch mit der traditionellen deutschen Steuersystematik dar. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass alle Einkünfte gleich behandelt werden müssen – unabhängig  ob sie aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit stammen, aus Mieten oder Verpachtungen. Die Abgeltungsteuer verletzt die Steuergerechtigkeit massiv, da sie Wohlhabende im Vergleich zu abhängig Beschäftigten steuerlich besser behandelt.