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Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des Haushaltsgesetzes

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Rede zum Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Haushaltsgesetzes

Als ich den Gesetzentwurf der CDU zum ersten Mal gelesen habe, bin ich an ein Buch erinnert worden, und zwar nicht an das Buch „Frankenstein“ und auch nicht an das Buch „Die Leiden des jungen Ludwig“, sondern an das Buch „Bereschit“, Ihnen vielleicht auch bekannt als „Genesis“. Darin gibt es ein Kapitel über das Paradies und einen Baum der Erkenntnis, und man könnte meinen, die CDU hätte von diesem Baum genascht, wenn man diesen Gesetzentwurf liest.

Die CDU stellt nämlich am Ende der Wahlperiode fest, dass aus ihrer Sicht die Unterrichtspflicht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht ausreichend sei und es aus ihrer Sicht einen Einwilligungsvorbehalt geben müsse. Aus meiner Sicht ist das Ganze nur ein weiterer Akt in dem Schauspiel der CDU, von ihrer eigenen Verantwortung beim BER abzulenken. Denn – die Kollegin Geywitz hat völlig recht, lieber Herr Burkardt – der Problemaufriss, den Sie hier gemacht haben und dem ich an vielen Stellen sogar zustimmen kann, wird nicht dadurch geändert, dass wir dieses Gesetz beschließen. Es ändert sich nichts an den Problemen, die Sie benannt haben; und was die Informationen betrifft: Der Sonderausschuss hat seit Februar 2003 in 15 Sitzungen getagt, und auch der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich allein in diesem Jahr in fünf Sitzungen dreimal mit dem Thema BER befasst. Ich denke, dass die Informationen, die die Landesregierung hat, durchaus an das Parlament herangetragen werden. Das Problem ist – das ist der eigentliche Fakt -, dass die FBB eine Bringschuld gegenüber der Landesregierung und dem Landtag hat, was den Ablauf, den Zeitpunkt der Fertigstellung sowie die Kosten betrifft. Diese Problemlage ändern wir aber nicht durch diesen Gesetzentwurf.

Fakt ist auch: Die Liquidität der FBB ist für 2014 gesichert, und sollte – ich betone nochmals: sollte – es tatsächlich so sein, dass wir zusätzliche Mehrausgaben in der benannten Höhe von etwas über 400 Millionen Euro brauchen, dann bin ich mir sehr sicher, dass der Finanzminister und die Landesregierung dazu einen Nachtragshaushalt vorlegen werden. Das ist jedenfalls die Erwartung, die wir als Linksfraktion dazu haben. Aber das Vertrauen haben zumindest wir als Fraktion zu unserem Minister, mag er Junker sein oder nicht. Zu dem Argument von Frau Vogdt, was die Kontrolle betrifft: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat ja diesen Sperrvermerk. Nun könnte man meinen, dass dadurch alles viel besser geworden sei. – Das ist es eben nicht. Im Mai 2014 hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages trotzdem die Gelder bewilligt, obwohl er nicht viel mehr Informationen hat als wir. Es ist also eine Mär zu glauben, dass wir als Landtag durch diesen Sperrvermerk besser informiert werden würden. Das ist eine Alibiveranstaltung, und genau aus diesem Grund machen wir diesen Gesetzentwurf nicht mit. – Vielen Dank.