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125 Gründe für weitere 5 Jahre Rot-Rot

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Derzeit diskutiert DIE LINKE in Brandenburg über den Koalitionsvertrag. Ab morgen startet eine Mitgliederbefragung, von deren Ergebnis eine Zustimmung zur Koalition abhängig ist. Koalitionsverträge sind nie 1:1 die Umsetzung des eigenen Wahlprogramms. Vieles muss im Kompromiss mit dem Partner erkämpft werden. Dabei bleibt natürlich – zumal nach einem Verlust von über 8% bei der letzten Wahl – auch einiges auf der Strecke. Und dennoch ist die Handschrift der LINKEN in diesem Vertrag zu erkennen. Manche Kapitel sind dunkelroter als andere – aber es gibt viele gute Gründe, für diese Vertrag zu sein. Darum hier eine (subjektive) Liste von 125 Gründen für diesen Koalitionsvertrag, 125 Gründe für weitere 5 Jahre Rot-Rot, 125 Punkte für eine besseres, sozial gerechteres, moderneres Brandenburg:

 

  1. Das Verhältnis bei den 0- bis 3-Jährigen soll ab 2016 von 1 : 6 auf 1 : 5 verbessert werden. Ab 2017 soll der Schlüssel bei den 3- bis 6-Jährigen von 1 : 12 auf 1 : 11 verbessert werden.
  2. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden mindestens 4.300 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt.
  3. Angehende Lehrkräfte sollen zu einem frühen Zeitpunkt praktische Erfahrungen an Schulen erwerben. Dazu müssen die Fachdidaktiken und das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Potsdam gestärkt werden.
  4. Ziel der Koalition ist es, kleine Grundschulstandorte mit flexiblen Modellen zu erhalten. Die Mindestgrößen für Grundschulen werden im Land Brandenburg beibehalten. Ausnahmeregelungen sollten auf die Schulen außerhalb der zentralen Orte im weiteren Metropolenraum beschränkt werden.
  5. In Zukunft wird überall dort, wo die Schulträger und die Eltern es wünschen, die Fusion von Grundschulen mit Oberschulen bzw. Gesamtschulen zu Schulzentren möglich sein. Auch Gymnasien können in die Schulzentren einbezogen werden. Gemeinsames Lernen aller Kinder soll von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss möglich sein.
  6. Die Finanzierung der Gesamtschulen wird an der Finanzierung der Oberschulen ausgerichtet.
  7. Zur Erhöhung der Durchlässigkeit und zur Erleichterung des Übergangs zum Gymnasium wird die Koalition an den Oberschulen die „vertiefte Bildung“ einführen.
  8. Die Ganztagsschulen werden weiter ausgebaut.
  9. Daher ermöglicht die Koalition den Einsatz von Schulsozialarbeitern an Schulen, sofern dies gewünscht wird. Dazu werden wir 100 Stellen für Schulsozialarbeiter zusätzlich schaffen.
  10. Die Abbrecherquote v.a. im ersten Ausbildungsjahr werden wir verringern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Qualität der Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, z.B. durch betriebliche Ausbildungspläne.
  11. Sie setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass das verfassungsrechtliche Kooperationsverbot mit dem Bund aufgehoben wird und dass die staatlichen Ausgaben für Bildung endlich als Investitionen gelten.
  12. Die Erziehung zur Toleranz, friedlichem Zusammenleben und Vielfalt muss bereits im vorschulischen Bereich einsetzen.
  13. Die Koalition strebt den Ausbau der Mehrsprachigkeit an – insbesondere die polnische Sprache steht dabei für uns im Zentrum.
  14. Wir wollen die steigende Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund und von Flüchtlingskindern frühzeitig in das Brandenburger Bildungssystem integrieren.
  15. Kinder und Jugendliche sollen an demokratischen Prozessen teilhaben können. Die Ermöglichung der Direktwahl von Schülersprecherinnen und -sprechern ist ein Teil davon. Weiterhin wollen wir Demokratie- und Beteiligungsprojekte unterstützen.
  16. Brandenburg wird sich im Bund weiter für die Aufnahme der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz stark machen.
  17. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass die Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II und dem SGB XII eigenständig ermittelt werden. Die Regierung setzt sich für eine sachgerechte und armutsfeste Grundsicherung für Kinder ein.
  18. Zur Stärkung des Breiten-, Behinderten- und Leistungssports werden wir die Sportförderung ab 2017 auf 17 Millionen Euro pro Jahr erhöhen.
  19. Auch die Eigenkapitalstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen wird weiterhin Schwerpunkt für die Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft in den nächsten Jahren sein.
  20. Wir werden eine ressortübergreifende Gründungs- und Unternehmensnachfolgestrategie erarbeiten. Sie zielt auch auf Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und E-Government ab und wird Angebote zur Beratung und Finanzierung enthalten.
  21. Die Koalition setzt sich für eine Förderung des Genossenschaftswesens ein. Genossenschaften haben sich gerade in Zeiten großer struktureller wirtschaftlicher Veränderungen als innovative und stabile Unternehmensformen erwiesen.
  22. Eine dritte Start- und Landebahn wird von der Koalition abgelehnt.
  23. Mehr Nachtruhe zu erreichen, bleibt eine Daueraufgabe. Die Koalition unterstützt nach wie vor dieses Anliegen und wird bei den Forderungen an die Miteigentümer des Flughafens nicht nachlassen. Die Erhebung hoher Nutzungsentgelte für Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr stellt eine Möglichkeit dar, Starts und Landungen in diesem Zeitraum wirtschaftlich unattraktiv zu machen.
  24. Im Rahmen von RENplus wollen wir insbesondere Modellvorhaben zu Speichertechnologien und die Umsetzung regionaler und kommunaler Energiekonzepte voran bringen. Hierfür wird die Koalition jährlich mindestens 10 Millionen Euro bereitstellen.
  25. Die Vergabe von Landesmitteln bei Zuwendungs- und Fördermaßnahmen wird an den Nachweis der Energieeffizienz gekoppelt, wenn die Investitionen bauliche Maßnahmen oder technische Anlagen zum Betrieb von Gebäuden beinhalten.
  26. Deshalb wird sich die Koalition auf Bundesebene für einen fairen Lastenausgleich zwischen allen Verbrauchern, d.h. der Industrie und den Privatkunden sowie zwischen den Bundesländern einsetzen.
  27. Unter den gegebenen Bedingungen wird es die unterirdische Verpressung von CO2 (CCS) in Brandenburg nicht geben. Den Einsatz von Fracking-Technologien mit umweltgefährdenden Stoffen lehnen wir ab.
  28. Das Land wird Gespräche mit dem Bund bezüglich der Schiffbarkeit der tourismusrelevanten Wasserstraßen führen sowie den Regionen zum Erhalt und zur Koordinierung des überregionalen Radwegenetzes Vorschläge unterbreiten.
  29. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus die Initiativen der Branche zur Qualifizierung von Fachkräften als Basis für einen qualitätsbewussten und nachhaltigen Tourismus.
  30. Die Verbraucherzentralen werden so ausgestattet, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Dienstleistungen nutzen können. Die Finanzierung wird weitergeführt und soll mehrjährig gesichert werden.
  31. Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Begrenzung von Dispositionskreditzinsen und für die fristgemäße Umsetzung des Beschlusses des EU-Parlaments über einen Anspruch auf ein Girokonto für Jeden in nationales Recht ein.
  32. Die Koalition schlägt vor, das Bündnis für Fachkräftesicherung und den Sozialpartnerdialog zu einem „brandenburgischen Bündnis für gute Arbeit“ weiterzuentwickeln.
  33. Die Überprüfung der Höhe des Mindestlohns bei öffentlichen Auftragsleistungen in Brandenburg wird auf Vorschlag der Brandenburger Mindestlohnkommission für Anfang 2015 angestrebt.
  34. Talentierte Fachkräfte aus dem Ausland sollen auch mit Hilfe von Stipendienprogrammen und Gutscheinen systematisch angeworben und integriert werden.
  35. Die Koalition unterstützt die Brandenburger Unternehmen durch die Förderung von Innovationsfachkräften, insbesondere bei der Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen (Innovationsassistenten) sowie durch die frühzeitige Bindung Studierender an Brandenburger Unternehmen mit einem „Brandenburg-Stipendium“.
  36. Die Koalition wird Langzeitarbeitslosigkeit durch Integration in langfristige öffentliche Beschäftigung bekämpfen.
  37. Die Koalition wird ergänzend zu den Förderungen der ARGen und der Jobcenter unter Nutzung der bereitstehenden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds weiterhin spezifische Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen fördern und neue, innovative Ansätze erproben.
  38. Die Landesmittel für die „Netzwerke Gesunde Kinder“ werden um zwei Millionen Euro erhöht.
  39. Brandenburg soll zum Vorreiter für Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt werden.
  40. Die Koalition wird gezielte Unterstützungs- und Beratungsangebote schaffen, damit mehr altersgerechter und barrierefreier Wohnraum in Brandenburg entsteht.
  41. Im Rahmen der fortzuschreibenden Seniorenpolitischen Leitlinien soll u.a. ein Programm „Sport im Alter“ entwickelt werden. In diesem Zuge wird ebenfalls das Bündnis „Gesund Älter werden in Brandenburg“ verstetigt.
  42. Nahezu 25 Jahre nach der Einheit ist es den Menschen nicht mehr vermittelbar, dass es weiterhin zwei Rentenwerte in Deutschland gibt. Die Koalition wird sich deshalb auf Bundesebene für eine zügige Rentenangleichung in Ost und West einsetzen.
  43. Nach Auffassung der Koalition ist das vor allem auf Bundesebene geregelte Pflegerecht nicht mehr zeitgemäß und muss umfassend reformiert werden. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist vonnöten, der auf Selbstbestimmung und Teilhabe der zu Pflegenden setzt.
  44. Die Koalition setzt sich für ein alternatives System der Pflegeversorgung ein: Mehr, möglichst selbstverwaltete Wohnformen sollen ergänzend zu Pflegeheimen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichern.
  45. Zusammen mit den Sozialpartnern werden die Beschäftigungsbedingungen in der Pflege sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert. Bezahlung und Arbeitsbedingungen sollen durch attraktive allgemein verbindliche Tarifverträge verbessert werden.
  46. Die Koalition wird sich weiter dafür einsetzen, das überholte Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.
  47. Die Koalition unterstützt die Kommunen auch weiterhin bei der Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge – wo immer es geht auch in Wohnungen. Zudem übernimmt das Land die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden. Die psychosoziale Betreuung wollen wir verbessern.
  48. Die Koalition will mehr Frauen in Führungspositionen, in der Verwaltung genauso wie in der Wirtschaft. Mit einer Quote von mindestens 40 Prozent will die Koalition dieses Ziel erreichen – auch in kommunalen und landeseigenen Unternehmen.
  49. Das gute Netz an Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffener Frauen (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Zufluchtswohnungen) soll erhalten bleiben und weiter entwickelt werden. Das Land Brandenburg wird sich für die Entwicklung bundesweit einheitlicher Standards für die Finanzierung von Frauenhäusern einsetzen.
  50. Die Koalition wird die Barrierefreiheit weiter verbessern und die bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen. Sie wird alle Anstrengungen unternehmen, die zu einer stärkeren Arbeitsmarktöffnung für Menschen mit Behinderungen und zu ihrer besseren Integration führen.
  51. Wir streben eine Erhöhung des Landespflegegeldes um 30 Prozent an.
  52. Die Koalition unterstützt die Aufklärungsarbeit zur Toleranz und zum Respekt gegenüber sexueller Vielfalt insbesondere in den Bildungseinrichtungen, um damit die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen abzubauen und ihre Akzeptanz zu stärken.
  53. Die Koalition wird in den kommenden fünf Jahren mindestens 400 Millionen Euro in die Krankenhäuser investieren.
  54. Die medizinische Versorgung der ländlichen Regionen wird über die Kooperation von medizinischen Einrichtungen, Anreizen für die Facharztausbildung und durch weitere Vernetzung von Angeboten, wie z. B. regionalen Gesundheitskonferenzen, gesichert. Wir wollen, dass für alle Patientinnen und Patienten AGnES II Standard im Land wird.
  55. Die Koalition unterstützt alle Bemühungen, Medizinische Versorgungszentren einzurichten, wo Ärztemangel besteht.
  56. Mit der Einführung der neuen Studiengänge für Pflege und Therapiewissenschaften und künftig auch Medizinpädagogik an der BTU in Senftenberg werden die Ausbildungsmöglichkeiten gestärkt.
  57. Um diese Basis weiter auszubauen, wird der Etat in dieser Wahlperiode jährlich um fünf Millionen Euro erhöht. Somit investieren wir in die Hochschullandschaft in der gesamten Wahlperiode 75 Millionen Euro zusätzlich zur Verbesserung von Studium und Lehre sowie der Studienbedingungen. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen in der Legislaturperiode insgesamt 25 Millionen Euro zusätzlich für die Grundfinanzierung.
  58. Um der zunehmenden Flexibilisierung im Hochschulhaushalt Rechnung zu tragen, wird im Rahmen der Fortschreibung der Personalbedarfsplanung ab 2018 der Stellenplan der Hochschulen heraus genommen.
  59. Die Hochschulen sollen noch familienfreundlicher werden.
  60. Um die Studienbedingungen weiter zu verbessern, wird die Koalition mit einem Programm die Möglichkeit schaffen, dass Studentenwerke zusätzliche Studentenwohnheimplätze zur Verfügung stellen können.
  61. Um unsere erfolgreichen Fachhochschulen zu fördern, werden wir in einem Modellprojekt das Promotionsrecht an ausgewählte forschungsstarke Fachbereiche der Fachhochschulen vergeben.
  62. Die Koalition wird auch in Zukunft Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten unterstützen. Dazu werden ab 2015 die Zuschüsse für die Jugendkunstschulen auf 400.000 Euro pro Jahr erhöht und ab 2017 vorbehaltlich der finanziellen Situation des Landes zusätzlich 2,1 Millionen Euro für die Musik- und Kunstschulen bereitgestellt.
  63. Die Koalition prüft eine mögliche Erhöhung der jährlichen Förderung der Freien Theater und bei ganzjährig arbeitenden Theatern eine überjährige Ausreichung der Mittel.
  64. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird weiter gefördert und 2015 bei der Ausrichtung des 70. Jahrestages der Befreiung der Konzentrationslager zusätzlich mit 300.000 Euro unterstützt. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird künftig mit 80.000 Euro pro Jahr zusätzlich unterstützt.
  65. Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden.
  66. Es wird keine erneute landesweite Gemeindegebietsreform geben. Die Koalition wird deshalb freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Ämtern fördern und hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern.
  67. Ortsteile sollen deshalb künftig mehr Freiräume bei der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Angelegenheiten erhalten können. In Ortsteilen mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig auch hauptamtliche Ortsvorsteher („Ortsbürgermeister“) wirken können.
  68. Wir wollen die bürgerschaftliche Beteiligung verbessern.
  69. Die Zahl der Polizistinnen und Polizisten soll am Ende des Jahrzehnts mindestens 7.800 betragen. Wir werden dafür sorgen, dass dann im Wach- und Wechseldienst dauerhaft mindestens 2.200 Polizisten tätig sind.
  70. An der Fachhochschule der Polizei werden jährlich 275 Polizeianwärterinnen und -anwärter neu ausgebildet und bei gutem Erfolg in den Landesdienst übernommen.
  71. Die Präventionsarbeit der Polizei wird von derzeit 50 geplanten Stellen auf 120 aufgestockt.
  72. Wir setzen uns gegenüber dem Bund dafür ein, die Zahl der Bundespolizisten an der Grenze wieder aufzustocken.
  73. Die Modernisierung der Feuerwehren wird fortgesetzt. Erfolgreiche Strukturen wie die Stützpunktfeuerwehren und die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) werden ungekürzt erhalten und weiterentwickelt. Die Träger des Brandschutzes werden in den kommenden fünf Jahren mit 25 Millionen Euro bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung sowie bei der Ertüchtigung von Standorten unterstützt.
  74. Wir werden daher auch künftig unter Einsatz aller dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel hart gegen den Rechtsextremismus sowie gegen Verbindungen von organisierter Kriminalität und rechten Kräften vorgehen. Dazu gehört auch das Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen. Die Bestrebungen für ein Verbot der NPD unterstützen wir.
  75. Die Koalition wird deshalb ein Konzept für Asylbewerber und Flüchtlinge erarbeiten sowie das Landesintegrationskonzept weiterentwickeln.
  76. Deshalb wird das Land die Aufgabe der medizinischen Erstuntersuchung von Asylbewerberinnen und -bewerbern übernehmen, um die Landkreise und kreisfreien Städte zu entlasten.
  77. Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Residenzpflicht ein. Ebenso strebt die Koalition ein humanitäres alters- und stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete an.
  78. Die Koalition wird sich weiter für die Abschaffung des Flughafenasyls einsetzen.
  79. Die Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten sollen weiter verkürzt werden. Um dies sicherzustellen werden Einstellungskorridore eingerichtet.
  80. Wir prüfen die stärkere finanzielle Ausstattung von Programmen, Organisationen und Vereinen, die sich dem Schutz und der Unterstützung von Kriminalitätsopfern widmen und ihre Rechte sichern. Wir setzen uns weiter für eine schnellere und unbürokratische therapeutische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes auf weitere Straftatbestände ein.
  81. Daher setzt die Koalition weiterhin auf eine Strafphilosophie, die in der Verfassung des Landes Brandenburg verankert und auf nachhaltige Resozialisierung ausgerichtet ist.
  82. Die Koalition wird sich für den uneingeschränkten Erhalt der Prozesskosten- und Beratungshilfe einsetzen und tritt dafür ein, dass es bei der bundeseinheitlichen Regelung bleibt. Der Zugang zur Justiz darf nicht vom Einkommen abhängen.
  83. In den dünn besiedelten Regionen werden Bürgerbusse, Kombibusse und Ruftaxis, die den Schienen- und Busverkehr ergänzen, unterstützt.
  84. Die Koalition wird ein Mobilitätskonzept vorlegen, das den regional unterschiedlichen Anforderungen Rechnung trägt und auch in Zukunft einen leistungsfähigen Personennahverkehr im Land gewährleistet.
  85. Die Koalition wird den Ausbau der Elektromobilität unterstützen.
  86. Die Koalition setzt sich für die Wiederaufnahme des Teltowkanals und der Oder-Spree-Wasserstraße in das transeuropäische Wasserstraßennetz ein.
  87. Deshalb will die Koalition unter Einbeziehung des Landesschülerrates und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg das brandenburgische Schüler- und Auszubildenden-Ticket weiterentwickeln.
  88. Um Mieterinnen und Mieter vor schnell steigenden Mieten zu schützen, wird in betroffenen Regionen zügig eine Mietpreisbremse eingeführt und der Wohnungsbau gefördert.
  89. Mit einem Sonderprogramm werden wir verstärkt den sozialen und mietpreisgebundenen Wohnungsbau fördern.
  90. Wir wollen Beschäftigungsperspektiven und Versorgungssicherung mit nachhaltig produzierten Lebensmitteln und erneuerbarer Energie sowie Lebensqualität in den ländlichen Räumen verbinden.
  91. Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um mäßigend auf die Preisentwicklung zu wirken und Spekulation mit dem Boden zu verhindern. Die Koalition wird alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ortsansässige Landwirte im Rahmen der Versagung der Genehmigung zur Grundstücksveräußerung bzw. Genehmigung unter Auflagen und Bedingungen zu stärken.
  92. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und Bio-Patente werden abgelehnt. Brandenburg setzt sich für eine bundesweite Regelung nationaler Anbauverbote ein.
  93. Wir treten für eine regionalverträgliche, tierartgerechte und flächengebundene Tierhaltung ein und unterstützen die Ziele der Tierwohlinitiative des Bundes.
  94. Wir setzen uns für traditionelle Landnutzungsformen, wie die Schaf- und Ziegenhaltung, Imkerei, die Teich-, Fluss- und Seenfischerei, ein.
  95. Wir wollen die Spitzenstellung Brandenburgs im Ökolandbau weiter ausbauen.
  96. Die Koalition lehnt eine Privatisierung des Landeswaldes ab.
  97. Brandenburg ist das „Land der Alleen“. Damit es dabei bleibt, sollen an den Landes- und Bundesstraßen pro Jahr im Durchschnitt 30 Kilometer Alleen neu bzw. wieder gepflanzt werden.
  98. Die Landesregierung wird sich für eine Stärkung der Großschutzgebiete als öffentliche Aufgabe als Bestandteil der Nationalen Naturlandschaften einsetzen.
  99. Nach der fast vollständigen Sanierung der Deiche an der Oder wird in den kommenden Jahren die Deichsanierung an der Elbe abgeschlossen – dabei wird den Flüssen deutlich mehr Raum gegeben. In den kommenden fünf Jahren wird die naturnahe Sanierung und Rückverlegung von Deichen an der Schwarzen Elster Schwerpunkt des Hochwasserschutzprogramms sein.
  100. Mit dem Brandenburger Moorschutzprogramm wird die Koalition die Funktionsfähigkeit von regenerierbaren Mooren und das Erscheinungsbild einer einzigartigen Landschaft wiederherstellen und erhalten.
  101. Eine Privatisierung von Gewässern in Brandenburg kommt auch weiterhin nicht in Frage, der freie Zugang aller Bürgerinnen und Bürger soll gewährleistet sein.
  102. Die Koalition geht davon aus, dass der Investitionsbedarf für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Deichbau, Hochwasserschutz, Gewässersanierung. Landschaftswasserhaushalt, Abwassermaßnahmen) bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr beträgt und wird dies im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigen.
  103. Jährliche Haushaltsüberschüsse werden bis zu einer Größenordnung von zehn Prozent des Gesamthaushaltes als Schwankungsreserve angespart. Darüber hinausgehende Überschüsse werden zur Hälfte zur Erhöhung der Schwankungsreserve und zur anderen Hälfte zur Schuldentilgung eingesetzt.
  104. Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass starke Bundesländer auch in Zukunft finanzschwächeren unter die Arme greifen. Ziel ist die Wahrung eines solidarischen und kooperativen Miteinanders im Sinne des Föderalismus des Grundgesetzes.
  105. Die Koalition wird sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag und die Verwendung der Mittel vor allem für strukturschwache Regionen einsetzen.
  106. Die Koalition wird mit den Kommunen einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ schließen.
  107. Unangetastet bleibt das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen.
  108. Die Koalition wird ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitionsförderprogramm im Umfang von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur auflegen.
  109. Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorlegen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass überdurchschnittlich verschuldete Kommunen ihre Schulden dauerhaft abbauen können.
  110. Es werden keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert.
  111. Die Koalition geht von einem Personalbestand zum 31. Dezember 2019 von maximal 44.200 aus.
  112. Das Modell der Einstellungskorridore für Nachwuchskräfte hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Die Zahl der Nachwuchsstellen wird auf insgesamt 285 pro Jahr erhöht.
  113. Zur Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes soll die Landesverwaltung auch eine Vorbildfunktion für familienfreundliche und barrierefreie Arbeitsbedingungen einnehmen. Ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement verstehen wir als Aufgabe aller Behörden und Einrichtungen und werden die Umsetzung aktiv fördern.
  114. Die Koalitionspartner werden sich weiter für ein neues Verhältnis von sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Grundfreiheiten in den Europäischen Verträgen und für breitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der EU-Bürger auf europäischer Ebene einsetzen.
  115. Die Koalition wird weiterhin darauf hinwirken, dass durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Modellregion für die europäische Integration entsteht. Neben den bewährten Feldern der Zusammenarbeit werden neue Kooperationsbereiche erschlossen.
  116. Die Landesregierung wird sich einmal im Jahr als „Demografie-Kabinett“ intensiv mit ressortübergreifenden und fachpolitischen demografischen Themen befassen.
  117. Auf Bundesebene setzen wir uns weiter dafür ein, dass Aufwandsentschädigungen für geleistete Ehrenamtsarbeit voll umfänglich anrechnungsfrei auf Arbeitslosengeld II sind.
  118. Deshalb wird die Koalition die Vergabe der 700-MHz-Frequenzen nur dann unterstützen, wenn insbesondere die bevorzugte Nutzung der Frequenzen im ländlichen Raum sichergestellt und die der Finanzierung des Breitbandausbaus und der Digitalisierung dienenden Einnahmen aus der Vergabe hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.
  119. Die Koalition will auch zukünftig in Brandenburg eine vielfältige lokale und regionale Fernsehlandschaft erhalten, sie weiter unterstützen und nachhaltig fördern. Wir streben an, die Technikförderung langfristig zu sichern.
  120. Die Koalition wird sich zudem auf bundespolitischer Ebene für eine Verstetigung des Deutschen Filmförderfonds Niveau einsetzen und für das Festhalten an der Künstlersozialkasse als soziale Absicherung für freie Mitarbeiter der Kreativwirtschaft. Auch wird sich die Koalition insbesondere im Interesse der freien Kulturschaffenden auf bundespolitischer Ebene für Verbesserungen beim Urhebervertragsrechts im Urhebergesetz einsetzen.
  121. Der Zugang zum Netz ist für uns ein Bürgerrecht. Für den geplanten Breitbandausbau werden 54 Millionen Euro aus europäischen Mitteln bereitgestellt. Der mit der Glasfaserstrategie 2020 begonnene Breitbandausbau soll bis Ende 2016 weitgehend abgeschlossen sein.
  122. Gegenüber der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass die bestehenden Pilotprojekte in Berlin und Potsdam für ein kostenloses W-LAN-Netz auf weitere Städte im Land Brandenburg ausgedehnt werden.
  123. Brandenburg setzt sich für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität in Deutschland und Europa ein.
  124. Die Koalition bekennt sich zum Open-Data-Konzept.
  125. Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gilt analog wie digital. Die Koalition wird sich deshalb auf den Ebenen der Landespolitik, der Bundespolitik und der europäischen Politik für einen wirksamen Datenschutzes einsetzen.

 

 

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