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Die BStU heißt jetzt Bundesarchiv – sonst ändert sich nix?

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Die Eroberung der Zentrale der Staatssicherheit im Herbst 1989 war ein wichtiges Symbol für die Befreiung aus dem Repressionsapparat der DDR. Die Sicherung der tausenden von Akten ermöglichte es nicht nur, dass sich Menschen über die eigene Überwachung informieren konnten – sie eröffnete auch den Blick auf ein System der kontinuierlichen und flächendeckenden Bespitzelung. Daher war es richtig, in den 90er Jahren eine Sonderbehörde zu schaffen, die sich mit diesen Hinterlassenschaften auseinandersetzt. Nun hat eine Expertenkommission des Bundestages Vorschläge vorgelegt, wie künftig mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) umgegangen werden soll.

Die Empfehlungen zeichnen erfreulicherweise kein klares Bild von schwarz und weiß. Die Kommission hat sich in fast 2 Jahren intensiv mit der Theamtik befasst und gibt Handlungsempfehlungen nicht nur für die Stasi-Unterlagen, sondern auch für die Außenstellen, das Gelände Normannenstr., zur Forschung und zum Bundesbeauftragten selbst.

Die größte Aufregung gibt es zum Vorschlag, das Archiv der Stasi-Unterlagen künftig im Bundesarchiv zu führen – unter Beibehaltung des Namens und mit „sichtbarer Eigenständigkeit“. Dieser Vorschlag ist aus zweierlei Gründen nachvollziehbar und richtig: erstens verfügt das Bundesarchiv über die notwendigen strukturellen und personellen Voraussetzungen zur Aufbewahrung und für den öffentlichen Zugang der Akten und zweitens hat die Überführung in das Bundesarchiv eine ebenso symbolträchtige Wirkung wie die BStU selbst. 26 Jahre sind seit der Wende vergangen, nach dem Zeitplan der Kommission wird die BStU so noch bis etwa 2021 existieren. Nach über 30 Jahren Arbeit ist es ein Zeichen der Versöhnung, diese Sonderbehörde in das Bundesarchiv zu integrieren. Denn so sehr die BStU ein Symbol gegen die SED-Diktatur war, so sehr war sie auch ein Symbol für eine jahrelange einseitige Betrachtung der DDR-Geschichte. Sie war eine wichtige und notwendige Institution in den Jahren der Aufarbeitung gerade in den 90er Jahren und hat viel zur Aufklärung beigetragen. Und dennoch ist sie heute und mehr noch in den kommenden Jahren nicht mehr als Sonderbehörde nötig. 2019 enden (vorläufig) die Überprüfungsverfahren im Öffentlichen Dienst und auch bei den Rehabilitationsverfahren endet die Antragsfrist 2019. Angesichts des Generationswechsels in den Behörden, Verwaltungen, Parlamenten werden die Akten zunehmend weniger für diese Zwecke benötigt. Die Integration in das Bundesarchiv kann daher auch als Zeichen der Aussöhnung verstanden werden.

Daher ist es auch folgerichtig, dass für die weiterhin hohen Antragszahlen auch das Personal zum Bundesarchiv wechselt. Auch die Entscheidung, die Akten am standort Normannenstraße zu belassen ist richtig. Ob allerdings das Bundesarchiv-Gesetz an die Standards des Stasi-Unterlagen-Gesetzes angepasst werden muss (z.B. erleichterter Zugang für Forschung) bleibt fraglich.

Die Integration auch der 12 Außenstellen der BStU in das Bundesarchiv ist sinnvoll. Da in den Außenstellen dann die archivarisch-konservatorischen Standards der Aufbewahrung gelten, muss dort die bauliche Situation sicherlich verändert werden. Vor diesem Hintergrund sollte in der Tat auch in Zusammenhang mit den Besucher*innen-Zahlen geprüft werden, ob die heutige Anzahl der Außenstellen noch sinnvoll und notwendig ist. Die Kommission hat mit der Empfehlung, „mindestens eine“ pro Bundesland zu erhalten, zunächst alles offen gelassen. Hier wäre – schon angesichts der finanziellen Mittel für entsprechende Maßnahmen – eine Prüfung angebracht.

Zu begrüßen ist auch, dass über eine dauerhafte Finanzierung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (was gut wäre) oder die Bundesstiftung Aufarbeitung die politische Bildung an den Außenstellen erhalten bleiben soll.

Das Gelände der Normannenstraße in die Verantwortung einer Stiftung „Diktatur und Widerstand“ zu überführen erscheint sinnvoll. Ebenso positiv ist der Vorschlag, in diese Stiftung auch die Gedenkstätte Hohenschönhausen zu integrieren. Das gemeinsame Aufgabenfeld der beiden Gedenkstätten sowie die räumliche Nähe kann hier zu Synergien und besserer Kooperation führen.

Diskussionswürdig ist der Vorschlag hinsichtlich der Forschung. Zunächst empfiehlt die Kommission zu Recht eine stärkere wissenschaftliche Unabhängigkeit dieses Bereiches. Die war im Rahmen einer Behörde nicht gegeben. Im Sinne der wissenschaftsfreiheit ist das eine richtige Entscheidung. Problematisch ist allerdings, dass für die nächsten mindestens 12 Jahre eine Forschungsstelle „DDR-Staatssicherheit in vergleichender Perspektive“ errichtet werden soll. Hier sollen bis zu 30 Stellen geschaffen und mit einem klaren Forschungsauftrag belegt werden. Erstens bleibt es damit bei einer politisch gewollten und auch politisch zielgerichteten Sonderforschungseinrichtung. Angesichts von immer mehr politisch gelenkter Forschung (Exzellenzinitiative, PFI etc.) ist dies ein weiterer bedenklicher Schritt. Zweitens ist der Forschungsauftrag sehr beschränkt auf das Thema MfS. Warum nicht einer weiter gefasste Forschung zum Verhältnis SED – MfS, das sich doch als „Schwert und Schild“ der Partei verstand? Warum nicht eine vergleichende Forschung über Geheimdienste als Repressionsapparate weltweit? So mutig die Kommission bei der künftigen Rolle der BStU ist, so mutlos ist sie hinsichtlich der künftigen Forschung.

Die neu definierte Rolle des Bundesbeauftragten ist an dieser Stelle eine logische Konsequenz. Er/Sie soll künftig die Bezeichnung „Bundesbeaufragte/r für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihrer Folgen“ tragen und einen Funktionswandel erfahren: weniger Behördenchef, mehr Ombudsmann/frau für die Opfer. Auch die Ausweitung des Aufgabengebietes auf die SED-Diktatur und ihre Folgen öffnet den Bereich für andere aktuelle Debatten wie z.B. Doping.

Die Handlungsempfehlungen der Kommission sind ein wichtiger und guter Beitrag zur künftigen Arbeit der BStU. Sie sind durchaus mutig und zeigen den Willen, nach 30 Jahren der Einheit endlich ein versöhnlichen Umgang auch in diesem Kontext zu erreichen. Wünschenswert wäre noch eine klare Absage an künftige Überprüfungsverfahren gewesen. Lediglich der Bereich der Forschung kann so nicht bleiben, hier sollte der Bundestag nachbessern. Insgesamt aber liegen hiermit Vorschläge auf dem Tisch, denen auch DIE LINKE zustimmen kann.

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