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Bau auf, bau auf …

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Neben exzellenten Wissenschaftler*innen, guten Bibliotheken, intensiver Betreuung und entsprechenden Freiraum zum Denken und Reflektieren braucht Forschung und Lehre auch gute räumliche Bedingungen. Hier gibt es bundesweit erhebliche Missstände, weshalb die Kultusministerkonferenz Anfang 2016 ein Beschluss zum Abbau des Sanierungsstaus im Hochschulbereich gefasst hat.

War der Hochschulbau noch bis zur Föderalismusreform 2006 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, so sind die Länder seitdem alleine dafür zuständig. Nicht erst der Rückzug des Bundes führte zu einem erheblichen Sanierungsstau. Das Institut für Hochschulentwicklung hat in einem Bericht im Februar 2016 den Finanzierungsbedarf für den Bestandserhalt der Hochschulen bis 2025 dargestellt und kommt dabei auf einen Wert zwischen 8 und 35 Mrd. Euro. Dieser enorme Bedarf wird noch erschwert durch das künftige Verbot der Nettokreditaufnahme, das für die Bundesländer ab 2020 gilt.

In Brandenburg wurden in den vergangenen 5 Jahren immerhin über 230 Mio. Euro in Hochschulgebäude investiert. Dennoch kommt der Bericht der Hochschulstrukturkommission aus dem Jahr 2012 zu dem Schluss, dass bis Mitte der 2020er Jahre ein jährlicher Bedarf allein für die Grundsanierung von rund 19 Mio. Euro besteht. Angesichts dieses enormen Finanzbedarfes kommt der Beschluss der KMK zu Recht zu dem Schluss, dass die Länder diese Herausforderung nicht allein stemmen können.

Daher beleuchtet die KMK in ihrem Beschluss einige Maßnahmen, die den Sanierungsstau beheben könnten. Während Sponsoring oder ÖPP aus Sicht der LINKEN abzulehnen sind (und auch die KMK hält ÖPP für den Bereich Hochschulbau nicht für sinnvoll) und die Erhöhung der Kosteneffizienz zumindest ein fragwürdiger Vorschlag ist, sind es zumindest zwei Bausteine wert, genauer betrachtet zu werden.

Zum einen schlägt die KMK eine Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen vor. Die Übertragung der Bauherreneigenschaft – das zeigen Beispiele aus Köln und Darmstadt – kann nicht nur die Baumaßnahmen selbst wesentlich effektiver und näher an den Vorgaben der Hochschulen umsetzen, sie kann auch die Baukosten selbst reduzieren. Die Autonomie der Hochschulen mit der Übertragung der Bauherreneigenschaft zu stärken wäre aus einer linken Perspektive durchaus sinnvoll. Wenn die hochschul-internen Strukturen demokratisch aufgestellt sind, kann eine solche Maßnahme den Hochschulbau besser gestalten als bisher.

Zum anderen macht der Beschluss verschiedene Aussagen zu zusätzlichen Bundesmitteln. Nach dem Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zahlt der Bund noch bis 2019 so genannte Entflechtungsmittel – die Brandenburg beispielsweise zweckgebunden für den Hochschulbau bereitstellt. Aber eine wirkliche Lösung sind diese Mittel nicht. Ein anderer Vorschlag ist ein gezieltes Bund-länder-Programm zur Hochschulbausanierung, welches mit einem Volumen von etwa 2 Mrd. Euro und einer entsprechenden Kofinanzierung der Länder ähnlich wie das Konjunkturpaket II umgesetzt werden soll. An sich ist die Idee gut, sie trägt nur zur weiteren Inflation von Bundesprogrammen bei und birgt die Gefahr, dass finanzschwache Länder ihren Finanzteil nicht umsetzen können.

Ehrlicher wäre es daher, wenn die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder eingeführt werden würde – in Zusammenhang mit der generellen Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz. DIE LINKE hat das an verschiedener Stelle gefordert. Wirklich beheben lässt sich der Sanierungsstau an den Hochschulen nur, wenn der Bund wieder strukturell in diese Finanzierung einsteigt. Nur so können langfristig die notwendigen baulichen Rahmenbedingungen für ein gutes Wissenschaftsland gegeben sein.

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