Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz
Die Landesregierung möchte das Hochschulgesetz an die Beschlüsse der KMK anpassen.
Die Landesregierung möchte das Hochschulgesetz an die Beschlüsse der KMK anpassen.
…über notwendige Änderungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes gemäß Beschluss des Landtags vom 16. Dezember 2009 –Drs. 5/122 (ND) -B zu „Konsequenzen aus dem Bildungsstreik ziehen – für eine qualifizierte Weiterentwicklung der Bologna-Reform“
Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Hochschulfreiheitsgesetz orientiert an den folgenden Eckpunkten zu erarbeiten und vorzulegen. Zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit gehört, dass die brandenburgischen Hochschulen von hemmenden Regularien und überflüssigen Vorschriften befreit und hinreichend finanziert werden.